Recht & Kosten5 Min. Lesezeit

Werbeabgabe in Österreich: Wer zahlt 5 % - und wer nicht?

Veröffentlicht am Autor: Ing. Mario Kvasina, MSc

Was ist die Werbeabgabe in Österreich?

Die Werbeabgabe ist eine österreichische Abgabe von 5 % auf das Entgelt für Werbeleistungen, die im Inland erbracht werden. Rechtsgrundlage ist das Werbeabgabegesetz 2000.

Abgabepflichtig ist grundsätzlich derjenige, der die Werbeleistung erbringt - also der Medieninhaber oder Betreiber der Werbefläche, nicht der werbende Betrieb. Wirtschaftlich landet die Abgabe allerdings meist im Preis, den der Werbekunde zahlt.

Bemessungsgrundlage ist das Entgelt ohne Umsatzsteuer und ohne die Werbeabgabe selbst. Details und den aktuellen Gesetzestext finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) sowie auf oesterreich.gv.at.

Welche Werbeformen sind betroffen?

Erfasst sind unter anderem Werbeeinschaltungen in Print-Medien, Werbung in Hörfunk und Fernsehen sowie die Duldung der Nutzung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften - dazu zählt klassische Außenwerbung wie Plakate und Werbetafeln.

Nicht von der Werbeabgabe erfasst ist Online-Werbung. Digitale Werbung im Internet fällt nicht unter das Werbeabgabegesetz, sondern wurde separat über die Digitalsteuer geregelt.

Wie digitale Außenwerbung im Einzelfall einzuordnen ist, hängt von der konkreten Leistung ab. Klären Sie das im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung - eine pauschale Aussage ersetzt keine Beratung.

Ab welchem Betrag fällt die Werbeabgabe an?

Das Gesetz sieht Bagatellgrenzen vor: Bleibt das abgabepflichtige Entgelt eines Kalenderjahres unter 10.000 Euro, entsteht keine Abgabenschuld. Zusätzlich besteht eine monatliche Bagatellregelung für kleine Beträge.

Für kleine Werbeflächenbetreiber bedeutet das in der Praxis oft, dass keine Abgabe abzuführen ist. Wer regelmäßig über der Jahresgrenze liegt, meldet und entrichtet die Abgabe selbst an das Finanzamt.

Was bedeutet die Werbeabgabe für mein Werbebudget?

Für Sie als werbendes Unternehmen ist die Werbeabgabe vor allem ein Preisbestandteil. Achten Sie beim Angebotsvergleich darauf, ob Preise netto, inklusive Werbeabgabe oder inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen sind - sonst vergleichen Sie unterschiedliche Zahlen.

Bei STRAUSS Media erhalten Sie ein Angebot mit klar ausgewiesenen Positionen für Sendezeit, allfällige Motivaufbereitung und Abgaben, damit Sie mit einer belastbaren Zahl kalkulieren können.

Konkretes Angebot für Ihre Kampagne?

Wir erstellen ein individuelles Angebot inkl. Reichweiten- und Kostenvorschau für Ihre Zielgruppe an der B14.

Unverbindlich anfragen
Kontakt

Bereit, gesehen
zu werden?

Sende uns eine Anfrage - wir melden uns mit verfügbaren Slots, Preisen und einer kostenlosen Sichtbarkeits-Vorschau zurück.

Ing. Mario Kvasina, MSc - Ansprechpartner bei STRAUSS Media
Ihr Ansprechpartner
Ing. Mario Kvasina, MSc
STRAUSS Media
Telefon
+43 2243 93088
E-Mail
office@strauss-media.at
Adresse
Wiener Straße 154, 3400 Klosterneuburg